Vor Beginn der Generalversammlungs-Saison hat die Anlagestiftung ethos die Ausgabe «Januar 2004» ihrer Richtlinien für die Ausübung der Aktionärsstimmrechte veröffentlicht. Im Vergleich zur Ausgabe «Mai 2002» wurden mehrere Kapitel aktualisiert und der äusserst schnellen Entwicklung bezüglich der Anwendung der Best-Practice-Regeln für Corporate-Governance angepasst.
Anpassungen erfolgten insbesondere in den Abschnitten über die Genehmigung der Rechnungslegung (Dividendenpolitik), über den Verwaltungsrat und seine Ausschüsse (Mitgliederzahl, Zusammensetzung, Verfügbarkeit der Mitglieder), die Revisionsstelle (Unabhängigkeit, nicht erlaubte Tätigkeiten), die Entschädigungspolitik sowie die Kapitalstruktur. Dementsprechend wurden gewisse Stimmempfehlungen geändert und neue eingeführt. Da sich ethos der grossen Unterschiede zwischen den Ländern bezüglich des rechtlichen Rahmens, der Corporate Governance und der Berücksichtigung von Umwelt- und sozialen Herausforderungen bewusst ist, wird die Stiftung sich weiterhin im Rahmen des Möglichen den nationalen Besonderheiten anpassen, dies unter Einhaltung einer gewissen Anzahl von Minimalanforderungen, die für alle gelten müssen.
Besonders zu erwähnen ist, dass 2003 grosse Fortschritte bezüglich der Corporate-Governance-Anforderungen erzielt wurden, und zwar sowohl auf europäischer als auch internationaler Ebene. In der Schweiz hat die neue, von der Börse veröffentlichte SWX-Richtlinie über Corporate Governance die Transparenz der Firmen beträchtlich verstärkt.
Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte, Ausgabe Januar 2004