Der Dialog mit Ethos bewirkte somit, dass die Aktionärinnen und Aktionäre in Zukunft wesentlich umfassendere Informationen erhalten werden als durch die zehn von Ethos im Rahmen der Sonderprüfung gestellten Fragen. Aus diesem Grund verzichtet die Ethos Stiftung auf eine formelle Durchführung der Sonderprüfung.
45% der an der ausserordentlichen Generalversammlung von UBS vom 27. Februar 2008 vertretenen Stimmen unterstützten den Ethos-Antrag auf Sonderprüfung. Gestützt durch diese bedeutende Zustimmung suchte Ethos das Gespräch mit den Führungsinstanzen von UBS. Ziel war es, eine Lösung zu finden, um nicht eine Sonderprüfung auf gerichtlichem Weg anzustreben.
In der Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung hatte der UBS-Verwaltungsrat den Ethos-Antrag auf Sonderprüfung abgelehnt. Er begründete dies damit, dass die EBK bereits eine Untersuchung eröffnet und von der Bank Auskünfte gefordert habe. Die Inhalte der von der EBK gestellten Fragen wurden in der Traktandenliste offengelegt. Abgesehen von einem Fragenkomplex über den Ablauf der Fakten zeigte sich die EBK über die Gründe der Abschreibungen besorgt. Sie wollte zudem wissen, was die Bank daraus gelernt und welche Massnahmen sie getroffen habe. Zu diesem Zeitpunkt hielt Ethos ihren Antrag auf Sonderprüfung aufrecht, da UBS weder ihre Antworten auf die Fragen der EBK noch deren Bericht den Aktionären zugänglich machen wollte.
Nach den Verhandlungen der letzten Tage mit Ethos und angesichts der beachtlichen Unterstützung des Ethos-Antrags auf Sonderprüfung, revidierte UBS ihren Standpunkt. Die Bank ist nun bereit, eine Zusammenfassung sämtlicher ihrer Berichte in Verbindung mit der EBK-Untersuchung offen zu legen. Ein erstes Dokument von rund dreissig Seiten soll die 300 Seiten der UBS-Antworten auf die EBK-Fragen zusammenfassen und veröffentlicht werden. Die Bank hat zudem eingewilligt, zusammen mit Ethos einen externen Experten zu bestimmen, der überprüft, dass die Zusammenfassung den Bericht angemessen widerspiegelt. Dieser erste Bericht wird den Aktionären voraussichtlich bereits an der ordentlichen Generalversammlung vom 23. April 2008 zur Verfügung stehen.
In einem zweiten Schritt, nach Abschluss der Untersuchung der EBK wird die UBS den Aktionären ein umfassender Bericht über deren Ausgang unterbreiten (Zustimmung der EBK vorbehalten). Dieser Bericht wird ebenfalls von einem aussenstehenden Experten auf dessen Richtigkeit überprüft werden. Falls in der Folge aufgrund der Schlussfolgerungen der EBK weitere Berichte erstellt werden sollten, wird UBS auch über deren Inhalt berichten.
Ethos begrüsst das Bestreben von UBS für mehr Transparenz. Dies ist ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen der Aktionärinnen und Aktionäre wiederzugewinnen. Angesichts der Verpflichtung von UBS zur weitreichenden Offenlegung der Ergebnisse aus der EBK-Untersuchung, verzichtet die Ethos Stiftung darauf, eine Sonderprüfung auf gerichtlichem Weg anzustreben.