Am 8. Juli hat der Deutsche Bundesrat das vom Bundestag die Woche zuvor ratifizierte Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen bestätigt. Damit tritt das Gesetz Anfang nächsten Jahres in Kraft und bewirkt, dass die Gehälter der Vorstandsmitglieder von börsenkotierten Unternehmen individuell und detailliert in den Geschäftsberichten 2006 offengelegt werden müssen.
Dieses Gesetz wurde von der Bundesjustizministerin initiiert, nachdem die freiwillige Offenlegung ungenügend ausgefallen war. Das Ziel ist demnach, die Kontrollrechte der Aktionäre durch verbesserte Transparenz zu stärken. Damit folgt der deutsche Gesetzgeber einer internationalen Tendenz zur Verbesserung der Aktionärsrechte und insbesondere der Transparenz wie dies beispielsweise in Frankreich und Grossbritannien bereits der Fall ist. In der Schweiz ist ein ähnlicher, jedoch nicht ganz so weit gehender, Entwurf im Gesetzgebungsverfahren, welcher die individuelle Offenlegung der Entschädigungen der Verwaltungsratsmitglieder, sowie der Entschädigung des höchstbezahlten Direktionsmitglieds vorsieht.