Am 12. März 2002 findet die ordentliche Generalversammlung der ABB statt. Die Ethos-Anlagestiftung ist Aktionärin der ABB und hat sich aufgrund der aktuellen Geschehnisse dazu entschlossen, an der Generalversammlung teilnehmen.
Einige Punkte der Tagesordnung verdienen besondere Beachtung:
Erteilung der Entlastung (Punkt 3): Die früheren Konzernleiter, Percy Barnevik und Göran Lindahl, bezogen Pensions- und Entschädigungszahlungen in der Höhe von CHF 233 Mio. Die Umstände, wie es zu diesen Zahlungen gekommen ist und wie das Zustimmungsprozedere innerhalb des Verwaltungsrates abgelaufen ist, sind nach wie vor nicht geklärt. Ethos kann gemäss ihren Richtlinien über die Ausübung der Stimmrechte den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung aufgrund der mangelhaften Corporate Governance und der allfälligen Schäden, die der ABB daraus entstandenen sind, keine Entlastung gewähren.
Auf Dividendenzahlung verzichten (Punkt 4): Erstmals in seiner Geschichte präsentiert die ABB einen operativen Reinverlust (USD 691 Mio.). Aufgrund der unerfreulichen finanziellen Situation unterstützt ethos den Verwatungsrat im bestreben, die finanzielle Basis des Konzerns zu stärken. Dass auf eine Dividende verzichtet wird, nimmt ethos ausnahmsweise in Kauf.
Diverses, Sonderprüfung (Punkt 8): Einzelne Aktionäre haben dem Verwaltungsrat schriftlich eine Liste mit Fragen unterbreitet und diesen darüber informiert, dass sie an der Generalversammlung einen Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung stellen wollen. Über den Inhalt der Fragen und den damit verbundenen Umfang der Sonderprüfung hat die Ethos noch keine Kenntnis. Eine Stellungnahme ist erst während der Generalversammlung möglich.