Die Stiftung Ethos empfiehlt, die Vergütungsberichte anlässlich der Generalversammlungen der Credit Suisse (26. April) und der UBS (2. Mai) zurückzuweisen. Trotz der Fortschritte, die die beiden Banken bei der Strukturierung ihrer Lohnpolitik erzielten, ist das Niveau der Vergütungen für die Führungsinstanzen noch immer viel zu hoch.
Die Credit Suisse und die UBS haben ihre Vergütungssysteme tiefgreifend überarbeitet und mehrere positive Änderungen eingeführt. Ethos hebt insbesondere hervor, dass die Credit Suisse für die Mitglieder der Geschäftsleitung maximale Prozentsätze bei der variablen Vergütung im Verhältnis zum festen Gehalt definiert hat. Diese Massnahme hat Ethos seit mehreren Jahren dringend gefordert. Die Credit Suisse ist damit eine der ersten Banken, die eine solche Limite festgelegt hat, und das ist erfreulich. Es ist also möglich geworden das theoretisch maximale Salär der Mitglieder der Geschäftsführung zu berechnen. 2013 wird die maximale variable Vergütung von CEO Brady Dougan nicht mehr als das Sechsfache seines Grundgehalts (CHF 2.5 Millionen in 2012) betragen können, was Ethos als exzessiv betrachtet.
Die UBS ist zwar nicht so weit gegangen wie die Credit Suisse, hat aber dennoch einen Plafond für das Gesamtpaket der variablen Vergütungen der Geschäftsleitung eingeführt. Dieser Plafond entspricht 2.5% des Gewinns vor Steuern und vor verschiedenen anderen Wertberichtigungen. Dessenungeachtet belief sich die Vergütung des CEO 2012 auf CHF 9 Millionen, obwohl die Bank in diesem Geschäftsjahr einen Buchverlust von CHF 2.5 Milliarden bekanntgeben musste.
Ethos weist auch darauf hin, dass die Vergütungen der Verwaltungsratspräsidenten der beiden Banken ebenfalls übermässig hoch sind, erreichen sie doch aufs Jahr umgerechnet annähernd CHF 5 Millionen. Angesichts dieser Feststellungen empfiehlt Ethos den Aktionärinnen und Aktionären, die Vergütungssysteme von Credit Suisse und UBS zurückzuweisen.
Credit Suisse: Ethos widersetzt sich einer Erhöhung des bedingten Kapitals für die Angestellten
Die Credit Suisse teilt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jedes Jahr den Gegenwert von ungefähr 4% des Aktienkapitals in Form von Aktien zu. Dieser Betrag ist im schweizerischen wie internationalen Vergleich sehr hoch und überschreitet die allgemein von den Anlegern akzeptierten Limiten bei weitem. Um ihre Zusagen gegenüber den Angestellten einzuhalten, zieht es die Bank vor, neue Aktien ausgeben, statt auf dem Markt verfügbare Titel zu erwerben; so will sie diese Vergütungen ausschütten und gleichzeitig die Kapitalbasis stärken. Angesichts der Verwässerung, die die Anteilseigner in den letzten Jahren hinnehmen mussten, und angesichts der exzessiven Menge der betreffenden Aktien, empfiehlt Ethos, die Erhöhung des bedingten Kapitals abzulehnen.
UBS: Ethos verweigert die Entlastung und die Wiederwahl der externen Revisionsstelle
2012 musste die UBS wegen des Skandals rund um die Manipulation der Libor-Zinssätze eine rekordhohe Busse von CHF 1.4 Milliarden bezahlen. Ethos ist sich bewusst, dass einige Mitglieder des Verwaltungsrats zum Zeitpunkt dieser Verfehlungen noch nicht im Amt waren. Da jedoch die UBS keinen Antrag auf individuelle Entlastung stellt, empfiehlt Ethos, gegen die Entlastung sämtlicher Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung zu stimmen.
Ethos empfiehlt zudem, auch die Bestätigungswahl der Revisionsstelle Ernst & Young abzulehnen, die diese Aufgabe seit 1997 erfüllt. Ethos ist mit der Qualität der Revision in den letzten Jahren nicht zufrieden. So hat der Revisor keine der kürzlichen Affären entdeckt, die die UBS erschütterten (Bewertung der Subprimes, Steuerskandale, Verfehlungen des Londoner Traders, Libor-Manipulation). Nur als Hinweis: 2012 hat die Revisionsstelle Honorare in Höhe von CHF 122 Millionen in Rechnung gestellt.