04/05/2001

Die Unabhängigkeit der externen Revisionsstelle eines Unternehmens ist entscheidend dafür, dass die Glaubwürdigkeit gegenüber den Investoren hergestellt werden kann.

Die Securities Exchange Commission (SEC) in den Vereinigten Staaten hat kürzlich in diesem Zusammenhang neue Richtlinien eingeführt bezüglich der Unabhängigkeit der externen Revisionsstelle. Die neuen Kriterien halten die Finanz- und Handelsbeziehungen sowie die Mandatsvereinbarungen zwischen der externen Revisionsstelle und dem zu überprüfenden Unternehmen explizit fest. Die SEC hat zudem neun Dienstleistungen identifiziert, die nicht in Verbindung stehen mit der Revision selber, die jedoch nicht vereinbar sind mit der Unabhängigkeit des externen Revisionsorgans.

Das Ziel der SEC ist, die Transparenz zu erhöhen. Zu diesem Zweck fordert sie, dass die Unternehmen den Aktionären insküftig die Honorare der externen Revisionsorgane mitteilen (in den Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten der Generalversammlung) und diese unterteilen in Honorar in Verbindung mit der Revision (audit fees) und Honorar nicht in Verbindung mit der Revision (non audit fees). Entsprechend der Empfehlungen der Codes of Best Practice ist das externe Revisionsorgan nicht mehr unabhängig, wenn es für andere Dienstleistungen, die es für das betreffende Unternehmen erbringt, ein Honorar bezieht, welches jenes für die Arbeiten im Rahmen der Revision übersteigt. Beim Vergleich der Honorare wird vorgeschlagen, einen Zeitraum von drei aufeinander folgenden Jahren zu berücksichtigen, damit die Tendenz untersucht werden kann und ein einmaliges Ereignis, welches begründbar ist, nicht überbewertet wird.

Detailliertere Informationen zur SEC sind abrufbar unter http://www.sec.gov/news/extra/faqaud.htm

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