Die Generalversammlungs-Saison in den USA war 2006 durch eine erneute Zunahme der Aktionärsanträge gekennzeichnet. Die Generalversammlungen mussten über 400 (gegenüber 383 im Vorjahr) die Corporate Governance betreffende und ungefähr 180 (6,5% mehr als 2005) die Umwelt- und Sozialpolitik der Unternehmen betreffende Anträge beschliessen.
Ein häufiger Aktionärsantrag des Typs Corporate-Governance wollte das geltende Pluralwahlrecht für Verwaltungsratsmitglieder, welches die Wahl des Kandidaten garantiert, auch wenn dieser nur eine einzige Stimme erhält, abschaffen. Es zeigte sich, dass immer mehr Anteilseigner sich gegen dieses Wahlsystem auflehnen, da es den Grundsätzen der Aktionärsdemokratie fundamental zuwiderläuft. Folglich haben die Anträge, welche die Einführung des Mehrheitswahlrechts fordern (wie es in Europa vorherrscht), in 32 Gesellschaften mehr als 50% der Stimmen erhalten! Zudem wurden auch Anträge, welche die jährliche Wiederwahl von Verwaltungsräten fordern, von den Aktionären von 38 Unternehmen befürwortet.
Andere, die Lohnpolitik betreffende Aktionärsanträge verlangten vor allem, dass Berichte über die Vergütungen veröffentlicht, die Abgangsentschädigungen für Mitglieder der Unternehmensleitung den Aktionären zur Abstimmung vorgelegt und in den verschiedenen Beteiligungsplänen systematisch Leistungskriterien integriert werden. Die meisten dieser Anträge erhielten 30 bis 40% Unterstützung, was einer Verdoppelung der Zustimmung gegenüber den Vorjahren entspricht.
Aktionärsanträge im Umwelt- und Sozialbereich betrafen vor allem die Themen Klimawandel, Schaffung einer die Menschenrechte achtenden Unternehmenspolitik, Kontrolle der Giftstoffe, Spenden von Unternehmen an politische Organisationen sowie Umweltschäden durch die Erdölprospektion und -förderung in Alaska. Die Anträge, welche die Achtung der Menschenrechte forderten, erhielten Zustimmung von mehr als 25%; jene, die Berichte über Spenden an politische Organisationen verlangten, häufig gar mehr als einen Drittel der Stimmen.
Obwohl in den USA die Abstimmungsresultate meist nicht bindend sind, belegt eine Untersuchung des Council of Institutional Investors, dass 63% der Unternehmen, bei denen solche Aktionärsanträge 2005 ein Stimmenmehr erhielten, konkrete Massnahmen für Verbesserungen ergriffen (nur 28% im Vorjahr). Laut einem Mitarbeiter von Heidrick & Struggles, ein Headhunter-Büro für Spitzenkader, «beginnen die Verwaltungsräte auf die Aktionäre zu hören und ihre Erwartungen zur Kenntnis zu nehmen». Eine erfreuliche Entwicklung, die sich angesichts der spektakulären Erfolgsquote der Aktionärsanträge dieses Jahres zweifellos bestätigen wird.