10/23/2001

In der Herbstsession 2001 befasste sich der Nationalrat mit der Revision des Parlamentsgesetzes. Die Vorarbeiten für die Gesetzesänderungen leistete die staatspolitische Kommission (SPK). Ihr gehören 25 Mitglieder des Nationalrates sowie 13 Mitglieder des Ständerates an. Die SPK hat verschiedene Gesetzesänderungen vorgeschlagen, die vom Nationalrat gutgeheissen wurden.

Unter anderem ist auch Art. 12 des Gesetzes behandelt worden, der die Offenlegungspflichten der Ratsmitglieder festhält. Gemäss neuem Artikel sind die Ratsmitglieder verpflichtet, inskünftig die Führungs- und Aufsichtstätigkeiten in allen in- und ausländischen Körperschaften sowie Leitungs- und Beratungsmandate für alle Interessengruppen anzugeben. Bis anhin waren lediglich « bedeutende » Mandate zu deklarieren.



Diese Neuerungen sind begrüssenswert, doch ethos ist der Meinung, dass sie zu wenig weit gehen. Diese Ansicht vertraten auch einzelne Kommissionsmitglieder der SPK. Sie verlangten, dass neben den Mandaten auch die Saläre offenzulegen sind. In der SPK wurde ein entsprechender Antrag aber mit 15 : 7 Stimmen abgelehnt. Die Anlagestiftung ethos bedauert diese Haltung. Sie ist der Auffassung, dass zumindest das Total der Einkünfte anzugeben wäre.

Interessenbindungen ausserhalb der Politik können zu Problemen führen. Einzelne Personen aus dem Parlament haben speziell in jüngster Zeit Anschauungsunterricht hierzu geliefert. Nachdenklich stimmt, dass die daraus gewonnene Erkenntnis zu derart geringen Änderungen von Artikel 12 geführt hat.

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