03/23/2017

An der Generalversammlung der Sika vom 11.4.2017 wird die Ethos Stiftung die Wiederwahl der sechs Verwaltungsratsmitglieder ohne Verbindung zur Familie Burkard empfehlen. Diese setzen sich seit mehr als zwei Jahren zum Erhalt der Unabhängigkeit von Sika gegen die feindliche Übernahme durch Saint-Gobain ein. Ethos empfiehlt dahingegen, die Entlastung sowie die Wiederwahl der drei die Familie Burkard vertretenden Verwaltungsratsmitglieder (Urs Burkard, Willi Leimer, Jürgen Tinggren) abzulehnen. Weiterhin empfiehlt Ethos, die Wahl von Prof. Jacques Bischoff, einem Vertreter der SWH, abzulehnen, der von der Familie Burkard nach Ablauf der Traktandierungsfrist zur Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagen wurde.

Analyse der Generalversammlung von Sika mit Abstimmungsempfehlungen von Ethos

Die Ethos Stiftung hält ihr Vertrauen in die sechs Mitglieder des Verwaltungsrats ohne Verbindung zur Familie Burkard und in die Geschäftsleitung der Sika aufrecht. Diese haben ganz klar ihre Treue und ihren Einsatz unter Beweis gestellt, um die Unabhängigkeit des Unternehmens zu wahren. Dies liegt im Interesse der nicht mit der Gründerfamilie verbundenen Aktionäre, welche im Besitz von 83% des Kapitals sind, sowie im Interesse der Mitarbeiter und anderer Anspruchsgruppen des Unternehmens.

Ethos ermutigt nachdrücklich alle Aktionäre, ihre Stimmrechte an dieser Generalversammlung auszuüben. Es ist unabdingbar, dass die Aktionäre ohne Verbindung zur Familie Burkard sich in grosser Zahl für die Verteidigung der langfristigen Interessen von Sika einsetzen.

Die Minderheitsaktionäre ohne Verbindung zur Familie Burkard halten Inhaberaktien. Um ihre Stimmrechte auszuüben, müssen sie bei ihrer Depotbank eine Eintrittskarte verlangen. Diese erlaubt es ihnen, persönlich an der Versammlung teilzunehmen oder sich von einer Drittperson vertreten zu lassen. Die Ethos Stiftung nimmt an der Versammlung teil und ist gerne bereit, die Aktionäre zu vertreten, welche dies wünschen. In diesem Fall reicht es, die erhaltene Eintrittskarte zu datieren und zu unterzeichnen und diese unverzüglich an «Ethos Stiftung, Postfach, 1211 Genf 1» zu senden. Ethos wird entsprechend ihrer Stimmempfehlungen in der Analyse abstimmen.

Rückblick

Die am 8.12.2014 von der Familie Burkard - welche 17% des Kapitals und 53% der Stimmrechte besitzt - angekündigte Entscheidung, ihre Aktien an den Konkurrenten Saint-Gobain mit einer Prämie von 80% zu verkaufen, hat zu zahlreichen ablehnenden Reaktionen geführt. Die Ethos Stiftung lehnt diese Transaktion nachdrücklich ab, da sie nicht im Interesse von Sika und der nicht mit der Familie Burkard verbundenen Aktionären ist.

Nach dieser Bekanntgabe hat Ethos sofort reagiert: Zusammen mit 11 bedeutenden Schweizer institutionellen Aktionären hat Ethos an der Generalversammlung vom 14.4.2015 einen Antrag eingereicht, der die Streichung der Opting-Out-Klausel verlangte. Dieser Aktionärsantrag erhielt 97% Ja-Stimmen von den Aktionären ohne Verbindung zur Familie Burkard. Er wurde jedoch trotzdem abgelehnt, da die Familie Burkard über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt und den Aktionärsantrag ablehnte.

An den nachfolgenden Generalversammlungen 2015 und 2016 hatte der Verwaltungsrat entschieden, Artikel 4 der Statuten von Sika anzuwenden, um die Interessen des Unternehmens zu wahren. Dabei wurden die Stimmrechte der Familie Burkard bei Abstimmungen, die den Verkauf ihrer Aktien an den Konkurrenten Saint-Gobain betrafen, auf 5% der Namensaktien beschränkt. Als Folge hiervon kann die Familie Burkard die Kontrolle über den Verwaltungsrat nicht übernehmen. Diese Beschränkung blockiert die Transaktion, da Saint-Gobain für deren Vollendung die Kontrolle über Sika als Bedingung gestellt hatte.

Die Familie Burkard hat beim Kantonsgericht Zug gegen die Entscheidung des Verwaltungsrats von Sika, ihre Stimmrechte auf 5% der Namensaktien zu beschränken, Beschwerde eingereicht. Im Dezember 2015 wurde die Ethos Stiftung als nebenintervenierende Partei zur Unterstützung des Sika-Verwaltungsrats im Rechtsstreit gegen die Familie Burkard zugelassen. Am 28.10.2016 hat das Kantonsgericht Zug die Klage der Familie Burkard zurückgewiesen. Letztere hat beim Gericht zweiter Instanz Rekurs gegen den Entscheid eingereicht. Ethos hat entschieden, ihren Status als nebenintervenierende Partei in diesem neuen Gerichtsfall beizubehalten.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Spezialdossier zu SIKA.

 

Nachricht
Unternehmensführung
Generalversammlungen