01/14/2015

Die Ethos Stiftung lanciert eine Unterstützungsgruppe für den Aktionärsantrag, welcher die Streichung der Opting Out Klausel bei Sika verlangt. Dieser Antrag wurde von Ethos und 11 Aktionären am vergangenen 23. Dezember eingereicht. Über den Antrag wird an der ausserordentlichen Generalversammlung von Sika abgestimmt, welche bekanntgegeben wurde und im ersten Quartal 2015 stattfinden wird. Die Unterstützungsgruppe erlaubt eine Vereinigung von einer grossen Anzahl Aktionäre, welche sich verpflichten, für den Antrag zu stimmen. Das Ziel ist, die Mehrheit der Minderheitsaktionäre für eine Streichung der Opting Out Klausel zu mobilisieren.

Ethos lädt alle Aktionäre ein, seien sie institutionell oder privat, der Unterstützungsgruppe beizutreten. Mit dem Beitritt bekundet jeder Aktionär seine Unterstützung für einen Antrag, welcher vorsieht, eine ungerechtfertigte Klausel zu streichen, die einzig und allein der finanziellen Bevorteilung des Kontrollaktionärs zum Nachteil der Minderheitsaktionäre dient. Eine solch ungleiche Behandlung der Aktionäre ist inakzeptabel.

Die Liste der Mitglieder wird täglich aktualisiert und ist auf der Internetseite www.ethosfund.ch publiziert.

Opting out: Eine ungerechtfertigte Klausel

Die Statuten von Sika sehen gegenwärtig eine Opting Out Klausel vor. Diese erlaubt es einem Investor, welcher mehr als einen Drittel der Stimmrechte übernimmt, kein öffentliches Angebot für den Rest des Kapitals machen zu müssen. So geschehen beim aktuellen Kauf durch Saint Gobain der Schenker Winkler Holding (SWH), ein Unternehmen im Besitz der Familie Burkard, das 52% der Stimmrechte mit nur 16% des Kapitals besitzt. Die Kombination der zwei Kategorien von Aktien und der Opting Out Klausel haben es der Burkard Familie erlaubt, ihren Anteil mit einer Prämie von 80% auf den Wert des Titels zu verkaufen.

Der vorgestellte Antrag verlangt die Streichung der Opting Out Klausel. Diese bestraft Minderheitsaktionäre im Fall des Verkaufs der Aktien des kontrollierenden Aktionärs hart. Nach der Streichung der Opting Out Klausel wird der Käufer der von der SWH gehaltenen Aktien eine Kaufofferte für das gesamte Kapital abgeben müssen. Zudem muss die Offerte zu gleichen Bedingungen für alle Aktionäre gemacht werden, da eine Kontrollprämie vom Börsengesetz (BEHG) untersagt ist. Es ist wahrscheinlich, dass Saint Gobain unter diesen Voraussetzungen vom Kauf absehen würde.

Bei der Abstimmung müsste sich die SWH wegen ihres erheblichen Interessenkonflikts in der Entscheidung über die Streichung des Opting Out eigentlich nicht äussern dürfen. Es wären also einzig die 48% der Stimmrechte der Minderheitsaktionäre, die über die Beibehaltung oder nicht der Opting Out Klausel entscheiden könnten. Im Falle einer Ablehnung behält sich Ethos das Recht vor, bei der Übernahmekommission (UEK) Rekurs einzulegen.

Ethos ruft alle Aktionäre dazu auf, ihren Antrag zu unterstützen und der Unterstützungsgruppe beizutreten.

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