04/17/2012

An der UBS-Generalversammlung vom 3. Mai 2012 stimmt Ethos gegen den Vergütungsbericht 2011 und die bedingte Kapitalerhöhung für Mitarbeiter-Aktien. Die Vergütungen zugunsten der Geschäftsleitung der UBS sind zu hoch und beinhalten einen zu bedeutenden variablen Anteil.

Ein falsches Signal setzt weiter die Vorauszahlung von vier Millionen Franken an den neuen Verwaltungsratspräsidenten ohne Gegenleistung. Vor dem Hintergrund des Händlerverlusts von annähernd zwei Milliarden Franken in der UBS-Investment-Bank stimmt Ethos gegen die Entlastung des Verwaltungsrats.

Ethos empfiehlt den Aktionärinnen und Aktionären von UBS, an der Generalversammlung vom 3. Mai 2012 die Stimmrechte auszuüben. Damit soll dem Verwaltungsrat signalisiert werden, dass das Vergütungssystem der Grossbank nicht zufriedenstellend ist und das interne Kontrollsystem Mängel aufweist.

Zu hohe variable Vergütungen

Die Vergütungen für die Geschäftsleitung sind zu hoch und gegen oben nicht begrenzt: Der höchstbezahlte Manager, Robert McCann, erhielt 9,2 Millionen Franken, wovon 85 Prozent variabel sind. Die anderen Geschäftsleitungsmitglieder erhielten im Durchschnitt 5,7 Millionen Franken, siebzig Prozent davon sind variabel. Inakzeptabel sind auch Vergütungen ohne Gegenleistung, so das Vier-Millionen-Franken-Willkommenspaket für den zu wählenden Verwaltungsratspräsidenten.

Trotz einer Opposition von über einem Drittel der Aktionäre an der letztjährigen Generalversammlung, änderte der UBS-Verwaltungsrat das Vergütungssystem nicht. Ethos stimmt daher erneut gegen den Vergütungsbericht.

Hohe Kapitalverwässerung

Weiter schlägt der Verwaltungsrat der Generalversammlung die Verdoppelung des bedingten Kapitals vor. Dieses soll die Ausgabe von Aktien im Rahmen von Mitarbeiter-Beteiligungsplänen ermöglichen. Das bedingte Kapital beläuft sich neu auf 7,8 Prozent des bestehenden Aktienkapitals und kann somit zu einer bedeutenden Verwässerung der Interessen bestehender Aktionäre führen.

Im Jahr 2011 verteilte UBS zwei Prozent des Aktienkapitals an 6600 Mitarbeitende, also nur einem Zehntel der Angestellten. Während der letzten drei Jahre wurde insgesamt ein Aktienanteil von 8,4 Prozent des Kapitals an die Mitarbeitenden verteilt. Diese Zahlen weisen auf eine Politik, die zu exzessiven variablen Vergütungen führt.

Decharge verfrüht

Im September 2011 führten unerlaubte Händleraktivitäten in der UBS-Investmentbank zu einem Verlust von 1,8 Milliarden Franken. Damit wurde klar: Das interne Kontrollsystem im Bereich der Finanzberichterstattung der UBS weist grosse Mängel auf. Dieser Umstand wurde sowohl von der Geschäftsleitung als auch vom Revisionsorgan anerkannt. Gemäss der UBS-Geschäftsleitung waren die anschliessend eingeleiteten Verbesserungsmassnahmen per Jahresende noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund ist es für langfristig orientierte Investoren zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, den leitenden Organen die Entlastung zu erteilen.

Ethos Empfehlung:

  • Nein zu Traktandum 1.2: Vergütungsbericht
  • Nein zu Traktandum 3: Decharge des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
  • Nein zu Traktandum 5: Schaffung eines bedingten Kapitals
  • Ja zu allen anderen Traktanden
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