Ethos veröffentlicht die überarbeiteten Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte und Grundsätze zur Corporate Governance. Die Ausgabe 2012 berücksichtigt stärker die Umwelt- und Sozialverantwortung der Unternehmen.
Gemäss dem überarbeiteten Referenzdokument lehnt Ethos neu im Prinzip Anträge des Verwaltungsrats ab, die ein schwerwiegendes Risiko für Gesellschaft oder Umwelt darstellen. Dies bedeutet: Die Entlastung der Organe (Decharge) wird verweigert, wenn das Unternehmen in einen Unfall verwickelt ist, der die Gesundheit der Beschäftigten oder die Umwelt ernsthaft beeinträchtigt. Dasselbe gilt, wenn das Unternehmen begründet schwerer Verletzungen der sozialen Rechte der Mitarbeitenden oder Lieferanten beschuldigt wird. Weiter lehnt Ethos einen Antrag auf Fusion oder Akquisition ab, wenn die Produkte oder Praktiken der neuen Einheit die Menschen- oder Arbeitsrechte der Beschäftigten nicht respektieren oder der Umwelt schaden.
Die überarbeiteten Ethos Richtlinien präzisieren ausserdem, dass Aktionärsanträgen zugestimmt wird, wenn diese die Praktik der Unternehmen im Bereich ihrer Umwelt- und Sozialverantwortung verbessert. Solche Aktionärsanträge werden insbesondere in den USA und in Kanada häufig an die Generalversammlung gestellt. Beispiele solcher Anträge befinden sich im Anhang der Richtlinien.
Die Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte und Grundsätze zur Corporate Governance sind für die Ethos Stiftung die massgebenden Referenzen, einerseits für ihre Analysen der Tagesordnungen von Generalversammlungen und Empfehlungen zur Ausübung der Stimmrechte und andererseits für den Dialog mit Unternehmen.