03/13/2002

An der Generalversammlung vom 12. März 2002 stimmte die Ethos- Anlagestiftung gegen die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates.

Die vor kurzem der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebrachten Informationen betreffend der exorbitant hohen Entschädigungen bzw. Pensionszahlungen an die Herren Barnevik und Lindahl zeigen Defizite beim Funktionieren des Verwatungsrates auf. Die Rückerstattung eines Teils der bezogenen Gelder enthebt den Verwaltungsrat nicht von seiner Verantwortung. Noch immer sind Fragen offen, wie es zu den Zahlungen kam und wer diese autorisierte.

An der Generalversammlung wurde den Mitgliedern des Verwaltungsrates mit einer Mehrheit der Aktienstimmen die Entlastung gewährt. Allerdings fanden die Abstimmungen nicht unter geordneten Verhältnissen statt. Vielmehr herrschte ein Klima der Konfusion. Besonders zu erwähnen ist, dass auch die BZ Gruppe (11 % des Aktienkapitals der ABB), die von Hauptaktionär Martin Ebner präsidiert wird, an der Abstimmung teilnahm. Dies ist insofern problematisch, als Martin Ebner Mitglied des Verwaltungsrats der ABB ist und Art 695 Abs. 1 des Obligationenrechts statuiert, dass bei Beschlüssen über die Entlastung des Verwaltungsrates Personen, die in irgendeiner Weise an der Geschäftsführung teilgenommen haben, kein Stimmrecht haben. Festzuhalten ist weiter, dass die Entlastung mehrerer Mitglieder des Verwaltungsrates und insbesondere jene von Herrn Barnevik, ohne die Stimmen der BZ Gruppe nicht erteilt worden wäre. Aufgrund dieser Umstände behält sich die Ethos-Anlagestiftung eine allfällige Anfechtung dieser Beschlüsse vor.

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