Gestützt auf eine von Spezialistinnen und Spezialisten erarbeitete Studie wurde beschlossen, Investitionen in Unternehmen der Agrochemie, die die Entwicklung und Produktion von transgenem Saatgut sowie die Freisetzung und Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) fördern, temporär auszusetzen. Aus diesem Grund verzichtet ethos. beispielsweise auf den Erwerb der Titel Syngenta und Bayer. Dieser Aussetzungsentscheid basiert auf dem Prinzip der Vorsorge und wird regelmässig überprüft.
Anlagen in Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie wie Nestlé oder Unilever werden jedoch aufrechterhalten und weiter getätigt, dies unter Berücksichtigung der Herausforderungen und Fragen, die die GVO bezüglich der nachhaltigen Entwicklung aufwerfen. Die Analysen der betreffenden Unternehmen werden durch spezifische Kriterien der GVO-Problematik ergänzt.
Im übrigen wird dem aktiven Dialog und der Unterstützung von Aktionärsanträgen in Verbindung mit dem GVO-Themenkreis besondere Aufmerksamkeit geschenkt. So hat ethos. zum Beispiel an den Generalversammlungen 2001 von General Mills und Procter & Gamble Anträgen zugestimmt, die die Gesellschaften auffordern, in ihrer Unternehmenspolitik mit gezielten Massnahmen Identifikation und Deklaration sämtlicher Lebensmittel mit GVO zu ermöglichen, die sie herstellen oder verkaufen. Diese Anträge erhielten ungefähr 9% der Stimmen, während gleichlautende Resolutionen im Vorjahr erst 4% Jastimmen erzielt hatten.