06/05/2001

Generalversammlung der CS Group vom 1. Juni 2001: Der Antrag der Analgestiftung ethos belebt die Diskussion über die Unabhängigkeit des Verwaltungsrats:
 

Anlässlich der Generalversammlung der CS Group vom 1. Juni 2001 wurde während annähernd einer Stunde über den Antrag der Anlagestiftung Ethos debattiert. Forderung des Antrags war, dass «der Verwaltungsrat geeignete Massnahmen ergreift, um seine Unabhängigkeit zu gewährleisten».

Der Verwaltungsrat der CS Group lehnte den Antrag mit der Begründung ab, es handle sich «um eine unnötige Wiederholung eines allgemein anerkannten rechtlichen Grundsatzes». Dies ist jedoch nicht der Fall, stützt sich doch die schweizerische Gesetzgebung auf keinerlei rechtlichen Grundsatz, der die Unabhängigkeit des Verwaltungsrats erwähnen würde.

Bei der Abstimmung erhielt der Ethos-Antrag dann 1,7% der vertretenen Stimmen, was CHF 500 Millionen CS-Group-Aktien entspricht, während Ethos selbst nur CHF 28 Millionen hielt.

Hier ist festzuhalten, dass der Antrag zwar von der Mehrheit der Aktionäre abgelehnt wurde, dass er aber nicht nur dazu beigetragen hat, in der Schweiz die Diskussion über die Unabhängigkeit des Verwaltungsrats in Gang zu setzen, sondern auch die Haltung des CS-Group-Managements bezüglich der Corporate- Governance-Verhaltensregeln zu beeinflussen.

Tatsächlich hat Verwaltungsratspräsident Lukas Mühlemann akzeptiert, sich aus dem Nominations- und dem Entschädigungsausschuss des Verwaltungsrats zurückzuziehen. Des weiteren war die Bank bereit, ein Verwaltungsratsmitglied zum «Senior board member» zu ernennen, und zwar Herrn Peter Brabeck, Vizepräsident und CEO von Nestlé. Ein Senior board member hat insbesondere die Kompetenz, den Verwaltungsrat ohne seinen Präsidenten einzuberufen. Ethos bedauert allerdings, dass die ernannte Persönlichkeit nicht in dem Sinne unabhängig ist, wie dies von den Codes of Best Practice im Bereich Corporate Governance empfohlen wird.

Ethos ist nach wie vor überzeugt, dass ein unabhängiger Verwaltungsrat auf entscheidende Weise zum Erfolg eines Unternehmens beitragen kann, sowohl zum Nutzen seiner Aktionäre als auch der Mehrheit seiner anderen Anspruchsgruppen bzw. Stakeholders. Deshalb wird die Anlagestiftung Ethos weiter darauf hinarbeiten, dass die Aktiengesellschaften, an denen sie Anteile hält, die notwendigen Massnahmen ergreifen, damit die Unabhängigkeit des Verwaltungsrats gewährleistet ist.

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