04/05/2001

Bei der ordentlichen Generalversammlung von Coca Cola (18. April 2001), werden die Aktionäre aufgerufen, Stellung zu beziehen bezüglich eines Gegenantrages eines Aktionärs.

Dieser fordert, dass bei einer Reduktion der Belegschaft um mehr als 1%, die Manager ihre Optionen auf Aktien während des Folgejahres nicht einlösen dürfen. Im Wissen dass ein bedeutender Stellenabbau oft einen Anstieg der Aktienkurse zur Folge hat, kann nicht zugelassen werden, dass Manager daraus Profit schlagen. Wenn sich in der Folge herausstellt, dass ein Stellenabbau notwendig war für das Überleben des Unternehmens, dann wird diese Massnahme die weitere Kursentwicklung nachhaltig beeinflussen. Die Manager haben deshalb nichts zu verlieren, wenn sie sich noch ein Jahr gedulden müssen, bis sie ihre Optionen einlösen können…

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