02/22/2011

An der heutigen Generalversammlung von Novartis stimmten 39 Prozent der Aktionärinnen und Aktionäre nicht für das Vergütungssystem: 61 Prozent dafür, 38,3 Prozent dagegen, 0,7 Prozent Enthaltungen. Ethos sowie verschiedene Investoren und Berater empfahlen im Vorfeld die Ablehnung des Vergütungssystems.

Das heutige Votum gilt als Zeichen an den Verwaltungsrat: Das Vergütungssystem steht nicht im Einklang der Interessen langfristig orientierter Investoren und muss in verschiedenen Punkten angepasst werden. Gegenwärtig sind insbesondere die Gesamtvergütung und der Anteil der variablen Vergütungen zu hoch.

„Die breite Ablehnung des Novartis-Vergütungssystems zeigt, dass die Aktionäre mit den Vergütungshöhen und Vergütungsmechanismen nicht einverstanden sind. Wir verlangen vom Verwaltungsrat, dass er das Vergütungssystem anpasst und es der nächsten Generalversammlung im Jahr 2012 nochmals zur Abstimmung vorlegt“ sagte heute der Ethos-Direktor Dominique Biedermann anlässlich der Novartis-GV.

Gemäss Ethos sollten insbesondere folgende Punkte im Vergütungssystem überarbeitet werden:

  • Die variablen Vergütungen für Mitglieder der Geschäftsleitung sollten im Verhältnis zum Grundsalär tiefer sein. Im Jahr 2010 belief sich beispielsweise der variable Vergütungsanteil des CEO auf 87 Prozent seiner Gesamtvergütung. Eine zu hohe variable Vergütung kann zu Verhalten führen, das nicht im Interesse langfristig orientierter Investoren ist.
  • Mehr als achtzig Prozent der variablen Vergütung belohnt die Leistung, die über lediglich ein Jahr gemessen wurde. Gemäss der Best Practice sollte der Anteil an der variablen Vergütung, der vom Erreichen über mehrere Jahre gemessener Leistungsziele abhängt, höher sein.
  • Alle Vergütungsbestandteile sollten zu Marktwerten offengelegt werden. Dies ermöglicht den Vergleich der Bezüge und Leistungen mit anderen Unternehmen.

Die Prinzipien zur Festlegung der Honorare des Verwaltungsratspräsidenten sollten offengelegt werden. Ausserdem sollte seine Vergütung für das Konkurrenzverbot in die Zeit nach seinem Amt aufgehoben werden.

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