Die Stimmrechtsausübung

Das Stimmrecht bei Generalversammlungen ist ein wichtiges Instrument für Aktionärinnen und Aktionäre, die ihre Interessen langfristig vertreten und die Praktiken der Unternehmen, deren Miteigentümerin und -eigentümer sie sind, positiv zu beeinflussen.

Ethos gibt jedes Jahr Stimmempfehlungen für über 200 Generalversammlungen von in der Schweiz kotierten Unternehmen ab. Diese Analysen enthalten eine detaillierte Analyse jedes Traktandums mit Stimmempfehlungen, die sich auf die Grundsätze zur Corporate Governance und die Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte von Ethos stützen, die jedes Jahr überarbeitet und aktualisiert werden. Sie enthalten auch eine Reihe von Informationen über das analysierte Unternehmen, insbesondere über den Verwaltungsrat und die Vergütungen der Führungsinstanzen.

Die Ausübung der Stimmrechte ist für Schweizer Pensionskassen nicht nur eine Pflicht (gemäss VegüV), sondern auch ein wichtiges Element ihrer treuhänderischen Verantwortung. Ethos bietet deshalb einen umfassenden Service zur Analyse von Generalversammlungen und auf Wunsch auch administrative Unterstützung bei der Stimmabgabe an. Zudem veröffentlicht Ethos ihre Stimmempfehlungen für Schweizer Unternehmen jeweils fünf Tage vor den Generalversammlungen auf ihrer Webseite.

Weltweit

Ethos bietet auch Abonnements für die Analyse der Generalversammlungen von Unternehmen an, die ausserhalb der Schweiz kotiert sind (Europa, Nordamerika, Asien/Pazifik). Dies entspricht rund 500 Analysen pro Jahr.

Die Primäranalysen zu den europäischen Unternehmen werden von einem Netzwerk unabhängiger und erfahrener Analysten durchgeführt, die seit vielen Jahren mit Ethos zusammenarbeiten und sich 2023 zum "Ethos European Network" zusammengeschlossen haben. Die Stimmempfehlungen basieren ebenfalls auf den Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte von Ethos. Die Analysen werden den Kundinnen und Kunden in der Regel 12 Tage vor der Generalversammlung zugestellt. Zudem erhalten die Kundinnen und Kunden vierteljährlich einen Bericht, der die wichtigsten Punkte der Generalversammlungen zusammenfasst.
 

Administrative Unterstützung

Ethos bietet institutionellen Anlegerinnen und Anlegern, die Analysen zu Generalversammlungen beziehen, administrative Unterstützung bei der Ausübung ihrer Stimmrechte.

Privataktionärinnen und -aktionäre von in der Schweiz kotierten und im SPI enthaltenen Unternehmen (mit Ausnahme der Unternehmen BKW und Evolva) haben die Möglichkeit, ihre Stimmrechte an Ethos zu delegieren. In diesem Fall werden die Stimmrechte gemäss den Stimmempfehlungen von Ethos ausgeübt. Dazu müssen folgende Schritte befolgt werden: 

  • Auf dem Anmeldeformular im Feld Vollmachtserteilung "erteile Vollmacht an folgenden Aktionär" ankreuzen.

  • Die Vollmacht wie folgt ausstellen: "Ethos Stiftung, Place de Pont-Rouge 1, CP 1051, 1211 Genf 26"

  • Auf dem Anmeldeformular vermerken, dass die Eintrittskarte direkt Ihrem Bevollmächtigten zugestellt wird.

  • Das unterzeichnete Formular mit dem dazu vorgesehenen Briefumschlag an das Aktienregister der Gesellschaften zurücksenden. 

Ethos erhält dann direkt von den Unternehmen die Zutrittskarte zur Generalversammlung.

Bei Unternehmen, die ein Bestellformular für Zutrittskarten zur Generalversammlung verschicken, muss die Zutrittskarte zuerst bestellt werden. Nach Erhalt der Zutrittskarte ist Ethos als Bevollmächtigter anzugeben und die Zutrittskarte ist unterschrieben an Ethos zurückzusenden.