07/15/2016

Im Rahmen der Konsultation der Schweizer Börse (SIX Swiss Exchange) über die Revision der Richtlinie Corporate Governance (RLCG) verlangt Ethos, dass es für Aktiengesellschaften obligatorisch wird, einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Bisher verlangt die Revision lediglich, dass ein allfälliger Bericht einem international anerkannten Standard folgen muss, aber nicht, dass er überhaupt erst publiziert werden muss. Somit bleibt der Vorschlag der Börse für Ethos unbefriedigend, da die Aktiengesellschaften die Möglichkeit haben,  auf die Publizierung eines Nachhaltigkeitsberichts zu verzichten.

Ethos verlangt von der Börse, dass die Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts für Aktiengesellschaften obligatorisch wird, um die Corporate Governance Informationen, welche jetzt schon von der RLCG verlangt werden, zu vervollständigen. Für Ethos ist der aktuelle Vorschlag der Börse unbefriedigend, da er weiterhin jeder Aktiengesellschaft die Freiheit lässt, zu entscheiden, ob sie  einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen möchten.  

Beim Erstellen eines Nachhaltigkeitsberichts müssen die Aktiengesellschaften ihren Herausforderungen im Umwelt- und Sozialbereich Rechnung tragen. Eine regelmässige Materialitätsanalyse unter Einbezug der Anspruchsgruppen (Stakeholders) identifiziert in glaubwürdiger Weise diese Herausforderungen. Für kleine und mittlere kotierte Unternehmen können die Ansprüche an den Nachhaltigkeitsbericht im Prinzip ein wenig gesenkt werden, da diese  den Herausforderungen im Bereich nachhaltiger Entwicklungen weniger stark ausgesetzt sind als die grossen Unternehmen.

Eine international übliche Praxis

In der Schweiz gibt es heute keinerlei Verpflichtung, wonach kotierte Unternehmen Informationen zur nachhaltigen Entwicklung veröffentlichen müssen. Ethos zählt nur 36 von  204 Unternehmen im SPI, die in 2015 einen Bericht zur nachhaltigen Entwicklung gemäss dem letzten Standard der Global Reporting Initiative (GRI – G4) veröffentlicht haben.

Im Gegensatz dazu haben immer mehr G20 Länder eine Regulation, welche ein verlässliches und systematisches Berichtswesen zur nachhaltigen Entwicklung obligatorisch macht. Diese Regulation wurde auf Staatsebene, von der Börsenaufsicht oder den Börsen selbst eingeführt. Manche Börsen haben ausserdem eine Kollektivinitiative namens Sustainable Stock Exchanges-SSE lanciert, welche die nachhaltige Entwicklung bei deren Aktiengesellschaften beabsichtigt, in dem unter anderem die Veröffentlichung eines entsprechenden Berichts verlangt wird.

Ethos schätzt, dass der Mehrwert der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts die Kosten bei weitem übersteigt. Das Berichtswesen zeigt den Investoren, dass das Unternehmen die Nachhaltigkeitsrisiken in seinem Bereich kennt und dass es die nötigen Massnahmen ergreift, um diese Risiken zu kontrollieren.

Komplette Stellungnahmen der Ethos Stiftung

Wichtigste Behörden/Börsen mit Pflicht zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts

Sustainable Stock Exchange Initiative 

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Nachhaltige Entwicklung