Die heutige Generalversammlung von UBS lehnte die Decharge der Organe für das Jahr 2007 ab (45.9% dafür, 52.75% dagegen, 1.35% Enthaltungen). Von dieser Entscheidung sind unter anderem Marcel Ospel, Peter Kurer, Peter Wuffli und Marcel Rohner betroffen. Ethos verlangt nun vom UBS-Verwaltungsrat, die ehemaligen Verantwortlichen zivilrechtlich zu belangen.
Im Vorfeld dieser Generalversammlung empfahl Ethos die Decharge für die Jahre 2007, 2008 und 2009 nicht zu erteilen. Der Entlastungsbeschluss für das Jahr 2007 betrifft die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung von UBS, die bis Ende 2007 im Amt waren, insbesondere Marcel Ospel, Peter Kurer, Peter Wuffli und Marcel Rohner. Die damalige UBS-Führung trägt die wesentliche Verantwortung für die massiven Verluste der Bank im Zusammenhang mit spekulativen Geschäften im US-amerikanischen Subprime-Markt und den rechtlichen Auseinandersetzungen betreffend der Nichteinhaltung US-amerikanischer Steuergesetze.
Der heutige UBS-Verwaltungsrat unter der Leitung von Kaspar Villiger lehnte bereits im letzten Dezember die zivilrechtliche Verfolgung der ehemaligen UBS-Führung für diese Verfehlungen ab. Dominique Biedermann, Direktor der Ethos Stiftung, zum heutigen Entscheid der Generalversammlung: „Wir verlangen vom Verwaltungsrat von UBS, dass er auf seine Entscheidung zurückkommt und die ehemaligen Verantwortlichen zivilrechtlich belangt. Mit diesem Schritt soll sich die heutige UBS-Führung klar von der Vergangenheit distanzieren. Dies ist ein unerlässlicher Schritt, um das Vertrauen der Kundschaft und der Aktionärinnen und Aktionäre zurückzugewinnen.“