05/03/2012

Die UBS-Generalversammlung von heute lehnte die bedingte Kapitalerhöhung für Mitarbeiteraktien ab. Damit zeigten die Investoren, dass sie nicht mehr ein System mit exzessiven Vergütungen unterstützen wollen. Zudem stimmten 40 Prozent der Aktionärinnen und Aktionäre nicht für den Vergütungsbericht und 47 Prozent verweigerten dem Verwaltungsrat die Decharge. Ethos empfahl im Vorfeld die Ablehnung des Vergütungsberichts, der Erhöhung des bedingten Kapitals sowie der Decharge.

Zum vierten Mal in Folge stimmt eine grosse Minderheit der Aktionäre bei UBS gegen das vorgeschlagene Vergütungssystem. Sie senden damit ein deutliches Signal an den Verwaltungsrat. Dominique Biedermann, Direktor der Ethos Stiftung, äusserte sich zu diesem Resultat: „Das Vergütungssystem von UBS muss angepasst werden. Insbesondere sollen die variablen Vergütungen an die Grundsaläre gekoppelt und gegen oben begrenzt sein.“

Kapitalerhöhung für Mitarbeiteraktien abgelehnt

Ausserdem lehnte die UBS-Generalversammlung die bedingte Kapitalerhöhung für Mitarbeiteraktien ab. Der Antrag erhielt lediglich 62 Prozent der Stimmen. Damit verfehlte er das erforderliche Zweidrittelmehr für Kapitalerhöhungen ohne prioritäres Zeichnungsrecht bestehender Aktionäre. Diese sind nicht mehr bereit, ein System mit exzessiven Vergütungen zu unterstützen.

Decharge umstritten

Weiter erteilten 47 Prozent der Aktionäre dem Verwaltungsrat keine Decharge. Zahlreiche kritische Investoren wollen also, dass der Verwaltungsrat für den Verlust von 1,8 Milliarden Franken wegen unerlaubten Händleraktivitäten in der UBS-Investmentbank verantwortlich bleibt.

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