Anlässlich der Generalversammlung der Credit Suisse Group vom 1. Juni 2001 stellt die Anlagestiftung Ethos einen Antrag, der die Aufnahme eines neuen Artikels in die Statuten beinhaltet. Dieser lautet wie folgt :Art 16 Absatz 3 (neu) « Der Verwaltungsrat ergreift geeignete Massnahmen um seine Unabhängigkeit zu gewährleisten ».
Generalversammlung der Credit Suisse Group vom 1. Juni 2001 : Unterstützung aus Amerika für der Antrag der Anlagestiftung ethos bezüglich der Unabhängigkeit des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat der CS Group widersetzt sich diesem Antrag und bezeichnet ihn als « unnötig ».
Die amerikanische Organisation ISS « Institutional Shareholder Services » unterstützt den von ethos gestellten Antrag. ISS berät zahlreiche institutionelle Anleger Amerikas und im speziellen Pensionskassen bei der Ausübung ihrer Aktionärsstimmrechte (vgl. Website http://www.isstf.com ).
In ihrer Analyse hält ISS fest :
« Für die Aktionäre ist es wichtig, dass der Verwaltungsrat unabhängig ist ; deshalb müsste er aus einer Mehrheit von unabhängigen Mitgliedern zusammengesetzt sein. Der Verwaltungsrat kann seine Aufgabe als Kontrollorgan über das Management und über die Einhaltung der Aktionärsrechte nur dann wahrnehmen, wenn er deutlich und unabhängig gegenüber dem Management ist. (...) ISS ist der Überzeugung, dass eine Präzisierung in den Statuten - bezüglich geeigneter Massnahmen, die der Verwaltungsrat zu ergreifen hat, um seine Unabhängigkeit zu gewährleisten - gerechtfertigt ist »
Die Anlagestiftung ethos hofft, dass alle Aktionäre, einzelne sowie institutionelle, die der Unabhängigkeit des Verwaltungsrates eine Bedeutung beimessen, den Antrag unterstützen werden.