09/07/2007

Seit 60 Jahren haben die Aktionärinnen und Aktionäre von US-amerikanischen Unternehmen das Recht, Anträge auf die Traktandenliste von Generalversammlungen börsenkotierter Gesellschaften setzen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, Aktien im Börsenwert von USD 2000 zu halten. So gestellte Anträge haben oft bewiesen, dass sie zur Verbesserung der Unternehmenspraxis im Corporate-Governance- ebenso wie im Umwelt- und Sozialbereich beitragen.

Für die Wahl des Verwaltungsrats haben Aktionärinnen und Aktionäre von US-amerikanischen Unternehmen hingegen wenig Rechte. Sie sind lediglich aufgerufen, die vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Kandidierenden in einer Wahl zu bestätigen, für die ebenso viele Personen zur Verfügung stehen, wie Sitze zu besetzen sind. Sind sie mit der vorgeschlagenen Auswahl nicht zufrieden, bleibt ihnen nur eine vollständige Ablehnung, indem sie der Generalversammlung eine neue Kandidatenliste präsentieren. Letzteres ist aufgrund hoher Kosten praktisch unmöglich. Deshalb fordern institutionelle Investoren von der Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities Exchange Commission) wiederholt, eigene Kandidierende vorschlagen auf die Liste des Verwaltungsrats hinzufügen zu können. Die so zur Verfügung stehenden Listen würden dann mehr Kandidierende umfassen als Sitze zur Verfügung stehen, so dass diejenigen gewählt würden, die am meisten Stimmen auf sich vereinigen.

Für die Saison der Generalversammlungen im Frühjahr 2008 wurde eine Entscheidung der SEC mit Ungeduld erwartet. Statt einem Entscheid gab die SEC aber mehrere Vorschläge in Vernehmlassung, die grösstenteils die gegenwärtigen Aktionärsrechte beträchtlich schmälern. Die Konsultation dauert noch bis zum 2. Oktober und enthält unter Anderem folgende Punkte:

  • Unternehmen können künftig als «nicht konstruktiv» beurteilte Aktionärsanträge ablehnen und nicht auf die Traktandenliste setzen. 
  • Aktionärinnen und Aktionäre müssen künftig über mindestens 5% des Aktienkapitals verfügen, um der Generalversammlung Kandidierende ihrer Wahl vorzuschlagen. 
  • Um einen Aktionärsantrag im Folgejahr erneut traktandieren zu können, muss er vorgängig einen Jastimmenanteil von neu 10, 15 und 20% (im ersten bzw. zweiten und dritten Jahr) erreichen, gegenüber 3, 6 und 10% zuvor.

Diese Änderungen werden das Traktandierungsrecht erheblich erschweren oder gar verunmöglichen. Enttäuschte institutionelle Anleger erklären sich bereit, wie 1997 den Kampf mit der SEC aufzunehmen. Damals ermöglichte ihre Mobilisierung, das Antragsrecht mit der Schwelle von USD 2000 Börsenwert aufrechtzuerhalten. Diesmal werden sie die SEC in einem gemeinsamen Schreiben auffordern, das Recht, nichtzwingende Aktionärsanträge stellen zu können, beizubehalten und zu schützen. Dieses Schreiben kann bis zum 30.September 2007 auf www.domini.com unterzeichnet werden. Ethos gehört zu den Mitunterzeichnenden.

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