Die Ethos Stiftung ist gesamthaft zufrieden mit dem vom Bundesrat in Vernehmlassung geschickten Vorentwurf. Die vorgeschlagene Revision des Obligationenrechts sowie einiger anderer Gesetze verbessert die Corporate Governance der schweizerischen Aktiengesellschaften eindeutig. Dennoch bemängelt Ethos, dass einige Themen nicht behandelt werden. Insbesondere verlangt die Stiftung die Einführung einer Pflicht zur Veröffentlichung extra-finanzieller Informationen durch die Unternehmen, die Ausweitung der Sorgfaltspflicht des Verwaltungsrats auf Grundrechte und Umwelt sowie die Beschränkung der Tragweite des Opting Out im Börsengesetz.
Ethos begrüsst insbesondere folgende Stellen im Vorentwurf zur Revision des Aktienrechts:
- die im Rahmen der Umsetzung der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» vorgeschlagenen Bestimmungen und vor allem die Tatsache, dass die Abstimmungsmodalitäten vorsehen, dass nicht prospektiv über die variablen Vergütungen abgestimmt werden kann, sowie
- die verschiedenen Verbesserungen der Regeln für die Corporate Governance, vor allem die Verstärkung der Möglichkeiten für die Rückerstattung von Leistungen, die Senkung der Schwellen für das Traktandieren von Tagesordnungspunkten und die Einberufung einer Generalversammlung ebenso wie die Einführung einer zusätzlichen Dividende für die an der Generalversammlung vertretenen Aktionäre.
Ethos ist jedoch der Auffassung, dass bei den im Vorentwurf vorgesehenen Vorschlägen mehrere Änderungen und Ergänzungen notwendig sind. Dabei geht es besonders darum, die vorgeschlagenen Limiten für den neuen Begriff des Kapitalbandes zu begrenzen und die Transparenzanforderungen für Gesellschaften zu erweitern, die im Rohstoffhandel tätig sind.
Pflicht zur Veröffentlichung von Umwelt- und Sozial-Informationen
Einige Themen werden im Vorentwurf zur Revision nicht behandelt, trotz ihrer besonderen Relevanz für eine gute Corporate Governance. Ethos erhofft sich deshalb, dass diese Themen im Entwurf der Revision enthalten sein werden, welcher der Bundesrat dem Parlament vorschlagen wird. Ethos schlägt namentlich die Aufnahme folgender Themen vor:
- Einführung der Pflicht, einen extra-finanziellen Bericht zu veröffentlichen. Dieser führt die grössten Risiken, die Management Systeme, die Ziele und die erzielten Resultate in Umwelt- und Sozialbelangen auf.
- Die Ausweitung der Treuepflicht des Verwaltungsrats auf Grundrechte und Umwelt.
- Die Aufhebung von Inhaberaktien. Diese erlauben es Aktionären, sich nicht zu identifizieren, was verschiedene Governance Probleme aufwirft, insbesondere, was den Kampf gegen Geldwäscherei angeht.
- Die Beschränkung der Tragweite des Opting Out im Börsengesetz. In bestimmten Situationen ist ein Opting Out, welches auf einen Aktionär beschränkt ist, berechtigt, jedoch nicht in jedem Fall.
Die Ethos Stiftung hofft, dass ihre Vorschläge im finalen Entwurf berücksichtigt werden, welcher in den kommenden Monaten dem Parlament vorgeschlagen wird.