Die Stiftung Ethos freut sich, dass die Aktionärinnen und Aktionäre der börsenkotierten Schweizer Gesellschaften bei den Vergütungen der Führungsinstanzen künftig über Rechte verfügen. Die Initiative Minder wie der Gegenvorschlag verfolgten dasselbe Ziel. Ethos setzt sich von nun an dafür ein, dass die zentralen Bestimmungen des Gegenvorschlags im Anwendungsgesetz Eingang finden.
Dazu Ethos-Direktor Dominique Biedermann: „Es ist erfreulich, dass die Aktionäre der börsenkotierten Schweizer Gesellschaften bei den Vergütungen der Führungsinstanzen künftig über Rechte verfügen.“ Ethos hat zwar vor der Abstimmung den vom Parlament ausgearbeiteten indirekten Gegenvorschlag verteidigt, weil die Stiftung dessen Bestimmungen im Bereich der Corporate Governance als ausgewogener und wirksamer betrachtet als jene der Initiative. Ethos akzeptiert jedoch das Verdikt an der Urne und wird sich in den kommenden Diskussionen dafür einsetzen, dass die zentralen Bestimmungen des Gegenvorschlags im Anwendungsgesetz übernommen werden.
Ethos wird vor allem folgende Punkte verfechten:
· Einführung einer bindenden Abstimmung über ein umfassendes Vergütungsreglement durch die Generalversammlung.
· Die Möglichkeit für Aktionäre, die mindestens 0,25% des Aktienkapitals halten, an der Generalversammlung einen Antrag für eine Änderung des Vergütungsreglements traktandieren zu lassen.
· Rückerstattungspflicht bei ungerechtfertigten Vergütungen, wenn ein Missverhältnis zur erbrachten Leistung besteht.
· Die Verpflichtung für den unabhängigen Vertreter, sich der Stimme zu enthalten, wenn er keine Stimmanweisungen erhalten hat.
· Die Verpflichtung für die Gesellschaften, den Aktionären innerhalb von 20 Tagen das Protokoll der Generalversammlung mit genauer Angabe der Abstimmungsergebnisse zuzustellen.
· Die Verpflichtung für den Verwaltungsrat, alljährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen, welcher der Revisionsstelle zur Prüfung vorgelegt werden muss.