03/27/2008

An der Generalversammlung von Nestlé des Jahres 2005 hatten Ethos und fünf Pensionskassen drei Aktionärsanträge eingereicht. Sie forderten eine verbesserte Corporate Governance des Konzerns. Jener Antrag, der die Trennung der Funktionen Präsident und CEO beantragte, erzielte eine überwältigende Unterstützung von 36% der vertretenen Stimmen. Angesichts dieses Resultats befragte Nestlé ihre 250'000 Aktionärinnen und Aktionäre, um deren Meinung über verschiedene Aspekte der Corporate Governance des Konzerns zu erfahren. Die Ergebnisse bewogen schliesslich den Verwaltungsrat, die Statuten umfassend zu revidieren. Die neuen Statuten werden nun der Generalversammlung vom 10. April 2008 zur Genehmigung vorgelegt. Drei Jahre nach der bahnbrechenden Abstimmung von 2005 ist dies ein weiterer Meilenstein in der Geschichte der Aktionärsdemokratie.

Zusätzlich zur Statutenrevision beschloss der Nestlé-Verwaltungsrat, die Funktionen von Verwaltungsratspräsident und CEO wieder zu trennen. Peter Brabeck wird sich von der Generalversammlung 2008 an auf das Präsidentenamt konzentrieren, während Paul Bulcke als CEO die operative Führung des Konzerns übernimmt.

Die Statutenrevision trägt dazu bei, die Stellung der Aktionärinnen und Aktionäre zu stärken. Hier die wichtigsten Änderungen:
  • Zweck der Gesellschaft (Art. 2)
    Künftig wird in den Statuten präzisiert, dass Nestlé «bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Schaffung von langfristigem, nachhaltigem Wert anstrebt». Dieser Zusatz ist begrüssenswert, obwohl die Konzepte der nachhaltigen Entwicklung sowie der Umwelt- und Sozialverantwortung nicht explizit erwähnt werden.
  • Recht auf Einreichung eines Traktandierungsbegehrens (Art. 9)
    Die Schwelle, welche zur Traktandierung von Aktionärsanträgen berechtigt, wurde von 0,25 auf 0,15% des Aktienkapitals gesenkt. Diese Änderung nimmt die Forderung eines Ethos-Antrags von 2005 auf.
  • Anhebung der Stimmrechtsbegrenzung (Art. 11)
    Die Limite für die Eintragung und Ausübung der Stimmrechte wird von 3 auf 5% des Aktienkapitals angehoben. Dies ist ein Schritt in Richtung Gleichbehandlung der Aktionäre.
  • Präsenzquorum und qualifiziertes Mehr (Art. 13)
    Das Präsenzquorum, welches eine Zustimmung von 2/3 des gesamten Aktienkapitals verlangt, wird durch eine qualifizierte Mehrheit von 2/3 der vertretenen Stimmen ersetzt. Diese Massnahme verbessert die Beschlussfähigkeit der Generalversammlung, wenn ein grosser Teil des Aktienkapitals nicht eingetragen ist und deshalb nicht stimmberechtigt ist.
  • Amtsdauer der Verwaltungsratsmitglieder (Art. 15)
    Die Amtsdauer der Verwaltungsratsmitglieder wird von fünf auf drei Jahre gesenkt. Diese Änderung wurde 2005 in einem der Ethos-Anträge gefordert.
  • Amtsdauer der Revisionsstelle (Art. 20)
    Die Amtsdauer der Revisionsstelle wird von drei auf ein Jahr gesenkt. Diese Massnahme deckt sich mit der internationalen Best Practice in diesem Bereich.
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