Die Repräsentantenkammer des US-Kongresses genehmigte am 20. April 2007 ein neues Gesetz, das Aktionärinnen und Aktionären das Recht zur jährlichen Konsultativabstimmung über die Lohnpolitik zugunsten der obersten Führungskräfte zuspricht.
Dieses Gesetz wurde in einer von Beobachtern als historisch bezeichneten Abstimmung mit 269 gegen 134 Stimmen angenommen. Es sieht ausserdem eine getrennte Abstimmung der Generalversammlung über sämtliche Abgangsentschädigungen (sog. Golden Handshakes bzw. Golden Parachutes) vor, die im Falle eines Wechsels der Kontrolle über ein Unternehmen zugeteilt werden. Damit das Gesetz in Kraft tritt, benötigt es noch die Zustimmung des Senats und die Unterschrift des Präsidenten.
Die Entscheidung des Repräsentantenhauses erfolgt in einer Zeit, in der die Managerlöhne börsenkotierter Unternehmen immer wieder für negative Schlagzeilen sorgen. Dies gilt nicht nur für die USA, sondern auch für die wichtigsten anderen Märkte. Eine Debatte über die Zuständigkeit für die Vergütungen von Spitzenmanagern und Verwaltungsräten wird demnächst auch im Schweizer Parlament im Rahmen der Revision des Obligationenrechts stattfinden.
Als langfristig orientierter institutioneller Anleger wünscht Ethos, dass die Kompetenzen in Vergütungsfragen zwischen Verwaltungsrat und Generalversammlung aufgeteilt werden. So soll der Verwaltungsrat die Zuständigkeit und Verantwortung für die individuellen Vergütungen behalten. Die Aktionärinnen und Aktionäre sollen hingegen einmal jährlich konsultativ über die Lohnpolitik abstimmen können.