02/25/2005

Die Anlagestiftung ethos und fünf grosse öffentliche Pensionskassen verlangen die Einhaltung der Corporate Governance-Regeln bei Nestlé: Zuhanden der Generalversammlung vom 14. April 2005 haben sie drei Abstimmungspunkte traktandieren lassen. Mit ihrem Hauptantrag wollen sie verhindern, dass der Präsident des Verwaltungsrats gleichzeitig eine Exekutivfunktion ausübt.
 

Die Entscheidung von Nestlé, die Funktionen des Verwaltungsratspräsidenten und des Präsidenten der Generaldirektion (CEO) künftig in der Person von CEO Peter Brabeck-Letmathe zusammenzulegen, widerspricht den Best-Practice-Regeln der Corporate Governance. Die Ämterkumulation kann das Gleichgewicht zwischen den Führungs- und Aufsichtsfunktionen sowie die objektive Diskussion innerhalb des Verwaltungsrats ernsthaft gefährden. Der Verwaltungsrat kann somit seiner Aufgabe der Oberaufsicht, die ihm vom Obligationenrecht übertragen ist, unter Umständen nur noch unvollständig nachkommen.

Da Peter Brabeck als Mitglied des Verwaltungsrats bis 2007 gewählt ist und der Präsident vom Verwaltungsratskollegium bestimmt wird, können die Aktionäre auf die zentrale Frage der Ämterkumulation keinen Einfluss nehmen. Angesichts dieser Situation haben die Anlagestiftung ethos, die Pensionskasse der Stadt Zürich, die Luzerner Pensionskasse, die Caisse de pensions du Canton du Jura sowie die beiden Genfer Institute Caisse de prévoyance CEH und Caisse de prévoyance CIA beschlossen, der Nestlé-Generalversammlung vom 14. April 2005 drei Anträge zu unterbreiten.

Die sechs Aktionäre halten gemeinsam Nestlé-Aktien im Nominalwert von mehr als einer Million Franken, was einem Kurswert von über 300 Millionen Franken entspricht. Somit haben sie die hohe Anforderung für die Traktandierung von Anträgen erfüllt.

Den Aktionären werden die folgenden Änderungen in den Nestlé-Statuten vorgeschlagen: Dem Verwaltungsratspräsidenten soll verwehrt sein, gleichzeitig exekutive Funktionen auszuüben. Die Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrats soll von 5 auf 3 Jahre gesenkt werden und die Hürde für das Recht, einen Antrag an der Generalversammlung traktandieren zu lassen, soll von 1 Million auf 100'000 Franken Nominalwert an Aktien heruntergesetzt werden.

Ziel dieser Anträge ist es, sämtlichen Nestlé-Aktionären die Möglichkeit zu geben, zu verschiedenen organisatorischen Bestimmungen, die für Anleger von besonderer Tragweite sind, Stellung nehmen zu können. Die Aktionäre können somit darüber entscheiden, ob sie die Anträge zur Verbesserung der Corporate Governance im Nestlé-Konzern unterstützen wollen. «Die kommende Generalversammlung der Nestlé SA ist eine Gelegenheit für Pensionskassen und andere Aktionäre, sich ihrer Einflussmöglichkeiten bewusst zu werden. Mit der aktiven Ausübung ihres Stimmrechts nehmen sie ihre Verantwortung für eine langfristig positive Entwicklung ihres Unternehmens wahr», sagt der Direktor der Anlagestiftung ethos, Dominique F. Biedermann.

Die Anträge werden gemeinsam unterstützt von:

  • ethos Anlagestiftung (Genf)
  • Pensionskasse Stadt Zürich (Zürich)
  • Luzerner Pensionskasse (Luzern)
  • Caisse de prévoyance CEH (Genf)
  • Caisse de prévoyance CIA (Genf)
  • Caisse de pensions du Canton du Jura (Pruntrut).
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