05/12/2006

Die Ethos Stiftung veröffentlicht ihre Antwort auf das vom Bundesrat initiierten Konsultationsverfahren zum Vorentwurf der Obligationenrechtsrevision in den Bereichen Aktien- und Rechnungslegungsrecht. Generell ist Ethos mit dem Vorentwurf zufrieden, welcher die Corporate Governance von Schweizer Unternehmen klar verbessern wird. Einige Aspekte könnten in dieser Gesetzesreform jedoch noch bedeutend verbessert werden. Im Speziellen sollte künftig der Generalversammlung die Kompetenz über die Lohnpolitik der Unternehmensleitung abzustimmen zukommen

Ethos begrüsst an diesem Vorentwurf die Verstärkung der Aktionärsrechte, besonders im Bereich des Auskunfts- und Traktandierungsrechts. Die vorgeschlagene Einführung der individuellen und jährlichen Wahlen von Verwaltungsratsmitgliedern ist mit der neuesten Entwicklung der Best Practice im Bereich der Corporate Governance übereinstimmend. Auch die Aufhebung der Depot- und Organstimmen, welche jeweils automatisch im Sinne des Verwaltungsrats abstimmen, ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Aktionärsdemokratie. Darüber hinaus erlaubt die vorgeschlagene Aufhebung der Inhaberaktie der Gesellschaft eine bessere Identifikation ihres Aktionariats.

Ethos schlägt im Rahmen dieser Obligationenrechtsrevision jedoch zusätzlich vor, dass der Generalversammlung die Kompetenz für die Genehmigung der Lohnpolitik der Unternehmensleitung zukommt. Ethos ist der Meinung, dass das Recht der Generalversammlung über die Lohnpolitik abzustimmen eine zwingende an die verbesserte Transparenz geknüpfte Bedingung ist. Dieses Recht ist tatsächlich das einzige Mittel, die Lohnpolitik der Unternehmensführung zu kontrollieren. Dieses Vorgehen ist nicht nur von der OECD (wo die Schweiz Mitglied ist) empfohlen, sondern wird bereits in Ländern wie Grossbritannien, den Niederlanden, Schweden und Australien angewandt.

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Unternehmensführung