Ethos begrüsst, dass der Verwaltungsrat von UBS die Generalversammlung vom 15. April 2009 über das neue Vergütungsmodell abstimmen lässt. Das neue Modell sieht allerdings keinerlei Beschränkung der variablen Vergütung vor. Daher könnten auch zukünftig überhöhte Vergütungen mit einem zu hohen variablen Lohnbestandteil ausbezahlt werden.
Folglich empfiehlt Ethos den Aktionärinnen und Aktionären von UBS, das neue Vergütungsmodell abzulehnen.
Ausserdem lässt ABB die Generalversammlung vom 5. Mai 2009 konsultativ über den Vergütungsbericht abstimmen. Dies nachdem Ethos zusammen mit acht Schweizer Pensionskassen einen Aktionärsantrag stellte, der die Einführung einer solchen Abstimmung verlangte.
Die Eckpfeiler des neuen Vergütungsmodells von UBS sind die Einführung eines Bonus-Malus-Systems für den variablen Lohnbestandteil und die Einführung eines langfristigen Beteiligungsplans mit Aktien. Ethos begrüsst, dass das Bonus-Malus-System einen auszubezahlenden Bonus über mehrere Jahre berechnet und dass dieser bei schlechter Leistung einen Malus beinhalten kann. Allerdings ist kein Maximalbonus im Verhältnis zum Basissalär vorgesehen. Eine solche Beschränkung im Verhältnis zum Grundsalär fehlt ebenfalls für die Anfangszuteilung von Aktien unter dem neuen Beteiligungsplan.
Somit sind wie in der Vergangenheit Vergütungen für Führungsinstanzen mit einem variablen Lohnbestandteil von beispielsweise achtzig bis neunzig Prozent der Gesamtvergütung möglich. Sowohl die Aktionärinnen und Aktionäre als auch die Aufsichtsbehörden haben jüngst Vergütungspraktiken beanstandet, die speziell hohe variable Lohnbestandteile beinhalten. Denn diese bergen das Risiko, falsche Anreize zu schaffen. In diesem Sinne sehen die Grundsätze zur Corporate Governance von Ethos vor, dass der variable Lohnbestandteil nicht höher als fünfzig Prozent der Gesamtvergütung sein sollte.
Ethos ist überzeugt, dass das von UBS vorgeschlagene Vergütungsmodell exzessive Vergütungen mit zu hohen variablen Lohnbestandteilen nicht verhindern kann. Daher empfiehlt Ethos den Aktionärinnen und Aktionären von UBS, das neue Vergütungsmodell an der Generalversammlung vom 15. April 2009 abzulehnen.
Der Verwaltungsrat von ABB lässt die Generalversammlung vom 5. Mai 2009 konsultativ über den Vergütungsbericht abstimmen. Dies nachdem Ethos zusammen mit acht Schweizer Pensionskassen einen Aktionärsantrag stellte, der die Einführung einer solchen Abstimmung verlangte. Ethos und die acht Schweizer Pensionskassen ziehen nun diesen Aktionärsantrag zurück. Damit geht ABB den selben Weg wie Credit Suisse Group, Nestlé und UBS, welche bereits vor einigen Wochen eine ähnliche Entscheidung getroffen haben.
Ethos wird die Vergütungsberichte dieser Unternehmen analysieren und bei gegebener Zeit die Abstimmungsempfehlungen für die Vergütungsberichte von Nestlé (Generalversammlung am 23. April 2009), Credit Suisse Group (Generalversammlung am 24. April 2009) und ABB (Generalversammlung am 5. Mai 2009) veröffentlichen.